Rechtsanwalt für Sexualdelikte

Sexualstrafrecht bundesweit




Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung?

Vorladung als Beschuldigter wegen Vergewaltigung


Die Kanzei Nikolai Odebralski - Sexualstrafrecht bundesweit - verteidigt seit über 13 Jahren schwerpunktmäßig Beschuldigten gegen den Tatvorwurf Vergewaltigung. Hier steht regelmäßig Aussage gegen Aussage. Gerade diese Situation bedeutet aber eine große Chance für die Beschuldigten, da man sich hierdurch sinnvolles eigenes Vorbringen, eine  qualifizierte Erklärung zur Verteidigung sowie gute Argumentation gegen die Vorwürfe verteidigen und das Verfahren außergerichtlich zum Abschluss bringen kann.





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Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.

Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.

Im Notfall über: 0151 - 11 63 20 82

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