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Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung oder auch der Besitz von Kinderpornographie stellt nicht nur den Betroffenen, sondern häufig auch die gesamte Familie vor eine harte Bewährungsprobe.

Dies gilt meiner langjährigen Erfahrung nach auch unabhängig davon, ob die Vorwürfe von den Betroffenen nun eingeräumt – oder eben durch die Beschuldigten nachhaltig bestritten werden. Gerade der unberechtigter Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern, welcher sich in der Regel bereits vor vielen Jahren ereignet haben soll, ist für Familien und Partnerschaften eine ganz besondere Herausforderung.

Unrichtige Vorwürfe

Da gerade der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern geeignet ist, auch der sozialen Existenz eines Menschen die Grundlage zu entziehen, steilen derartige Vorwürfe auch die Personen aus dem Umfeld der Beschuldigten vor große Probleme.

Dies gilt vor allem bei Konstellationen von Aussage gegen Aussage, wo bis auf die Angaben der Betroffenen keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen. Gerade hier ist man auf das Vertrauen seines Umfeldes angewiesen. Handelt es sich in einem solchen Zusammenhang und den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern entsteht in manchen Konstellationen leider eine Art Lagerbildung innerhalb der Familie – mit der Folge, dass sich ein Teil der Familie mit der Seite des Beschuldigten solidarisiert, und ein anderer Teil sich auf die Seite des „Opfers“ positioniert.

Insbesondere berichten mir Angehörige regelmäßig von Unsicherheiten dahingehend, wie überhaupt mit den Vorwürfen umgegangen werden soll, beispielsweise gegenüber der Polizei im Falle einer Vorladung als Zeuge – oder natürlich auch gegenüber der eigenen Familie oder dem Freundeskreis, sofern sich die Vorwürfe herum sprechen. Ich habe hier schon vielen Frauen und Partnerinnen meiner zu Unrecht beschuldigten Mandanten den Ratschlag gegeben, mit diesen Vorwürfen zunächst möglichst diskret umzugehen.

Erfahrungsgemäß ist – jedenfalls sofern die Vorwürfe noch nicht bekannt sind – dringend davon abzuraten, gegenüber der Familie oder dem Freundeskreis nun offen zu legen, dass der Partner Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauch ist – um dann nachzuschieben, dass diese Vorwürfe natürlich völlig zu Unrecht erhoben werden. Hierbei ist natürlich verständlich, dass sich Betroffene und auch Partnerinnen Hilfe suchen und teilweise ein Ventil brauchen, um die Belastung zu teilen. Erfahrungsgemäß ist es hier aber tatsächlich ratsam, eine einzelne Person oder sogar ein professionellen Therapeuten der der Schweigepflicht unterliegt zurate zu ziehen.

Sofern Sie Angehöriger oder Freund eines Beschuldigten wegen einer Sexualstraftat sind, nehmen Sie bitte zunächst unverbindlich Kontakt zu mir auf und informieren sich auch über ihre Möglichkeiten und den Umgang mit den Vorwürfen. Wir verstehen uns nicht nur als Rechtsanwaltskanzlei zur Beratung von juristischen Problemen, sondern vielmehr als Agentur zur Lösung von Problemen jeglicher Art, was einen ganzheitlichen Blick auf die Dinge bedeutet.

Berechtigte Vorwürfe

Natürlich ist nicht jeder Vorwurf einer Sexualstraftat von vornherein unrichtig. So kommt es bei uns auch regelmäßig vor dass Betroffene von entsprechenden Vorwürfen und Dienstleistungen mit der Maßgabe in Anspruch nehmen, die Vorwürfe im Rahmen eines späteren Verfahrens ganz oder teilweise einräumen und so die Verantwortung für eigenes Fehlverhalten übernehmen zu wollen.

Häufig stellt sich in einem solchen Zusammenhang dann aber die Frage, wie innerhalb der eigenen Familie mit den Vorwürfen umgegangen werden soll, häufig fürchten sich viele Beschuldigte vor einer Trennung oder sozial erhebliche Konsequenzen, wenn man nicht nur vom Vorhandensein der Vorwürfe berichtet – sondern darüber hinaus auch zugibt, dass diese zutreffend sind. Auch in einer solchen Situation betreuen wir Beschuldigte und Angehörige ganzheitlich, was bedeutet dass wir ein vollständiges Krisenmanagement für den Umgang mit den Vorwürfen anbieten, auch wenn dieser berechtigt sind.

An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass insbesondere der Tatvorwurf des Besitzes von Kinderpornographie von den meisten Beschuldigten geständig eingeräumt wird. Auch in derartigen Konstellationen biete ich immer an, ein vertrauensvolles Gespräch mit der Ehefrau oder Partnerin zu führen, um die Vorwürfe und mögliche Hintergründe aus professioneller Sicht zu erläutern und den Angehörigen insofern bestehende Ängste zu nehmen und Unsicherheiten aufzuklären.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren

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