Sexualstrafrecht bundesweit
Sexueller Missbrauch: Freispruch für Stiefvater (Rheinberg)
Auf Antrag der Verteidigung hin hat das Amtsgericht Rheinberg einen 64jährigen Mann vom Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter im Jahre 1997 freigesprochen. Das Gericht könne nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht ausschließen, dass die Vorstellung vom sexuellen Missbrauch infolge eines autosuggestiven Prozesses entstanden sei.
Unser späterer Mandant beschrieb seine Stieftochter in der Rückschau als schon immer nicht ganz einfach.
Sehr überrascht war er dann aber, als er im Jahre 2019 mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Moers konfrontiert wurde. Hintergrund soll der Umstand gewesen sein, dass die Tochter der Stieftochter selbst Missbrauchsvorwürfe gegen unseren späteren Mandanten erhob. Als die Stieftochter von diesen erfuhr, so berichtet sie später, seien ihr die Erinnerungen an den eigenen Missbrauch im Rahmen eines Flashbacks plötzlich zurückgekommen und sie habe sich hieran wieder erinnert. Die Erinnerung sei offenbar verschollen gewesen, nachdem sie nun gehört habe, was ihrer Tochter passiert sei, sei die Erinnerung "wie mit einem Blitzschlag" zurückgekommen und sie habe sich wieder an alles erinnert: sie sei als junges Kind selbst Opfer geworden.
Sowohl unser späterer Mandant, der in der Folge eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch von Kindern durch die Polizei Moers erhielt, als auch seine Ehefrau - die Mutter der Stieftochter - konnten diese Vorwürfe wenig glauben. Auch das Umfeld reagierte skeptisch, die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Bezug auf die Tochter der Stieftochter wurden dann auch zeitnah eingestellt, da sich das ganze als haltlos erwiesen.
Glauben schenkte den Vorwürfen aber dann die Staatsanwaltschaft Moers, die die Einholung eines sogenannten aussagepsychologischen Gutachtens in Auftrag gab. Dieses kam zu großen Überraschung aller Beteiligter zu dem Ergebnis, dass die Taten passiert sein, und sich der sexuelle Missbrauch von Kindern zum Nachteil der Stieftochter im Jahre 1997 so ereignet haben müsse.
Die Folge: Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen meinen Mandanten zum Amtsgericht Rheinberg.
Dieser und seine Frau reagierten völlig verständnislos, er bestritt die Vorwürfe nachhaltig.
Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnten wir als Verteidigung dann herausarbeiten, dass die junge Frau sich offenbar bereits vor Erhebung der Vorwürfe lange in Therapie befunden hatte. Es gab ganz offenkundig eine große Vielfalt an psychischen Problemen, die letztlich für den Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern gegenüber meinem Mandanten ursächlich geworden sein konnten.
Nach intensiver Hauptverhandlung und auch intensiven Gesprächen mit dem Sachverständigen, revidierte dieser das Ergebnis seines vorbereitenden Gutachtens: entgegen dem schriftlichen Gutachten sei er nun nicht mehr davon überzeugt, dass die Vorwürfe tatsächlich geschehen sein. Die Argumente der Verteidigung seien überzeugend. Es müsse davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Erinnerungen an den sexuellen Missbrauch von Kindern durch meinen Mandanten um Scheinerinnerungen handelt und diese infolge autosuggestiver Prozesse entstanden sein.
Die Folge: Freispruch für unseren Mandanten vom Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern.
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Fachanwalt für Sexualdelikte Nikolai Odebralski
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