Erstgespräch vereinbaren
0201 747 188 0

Unsere Verfahren & Sexualstrafrecht aktuell

Hier finden Sie nicht nur Mitteilungen zu unseren aktuellen Fällen und Erfolgsberichte, sondern darüber hinaus auch Beiträge und aktuelle Berichte zu sexualstrafrechtlichen Entwicklungen.

Als bundesweit führende Kanzlei für Sexualstrafrecht sind wir immer aktuell informiert, was neue Entscheidungen zu deliktsrelevanten Problemen anbelangt. Darüber hinaus verfolgen wir auch aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, um für unsere Mandanten mit überlegenem Wissen optimale Ergebnisse zu erreichen.

Lassen Sie sich von unseren theoretischen und praktischen Erfahrungen überzeugen.

Interessante Beiträge zu aktuellen Verfahren unserer Kanzlei finden Sie hier. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Auswahl unserer Verfahren. Unsere Fälle werden anonymisiert und in Einzelfällen leicht verändert wiedergegeben, was beispielsweise individuelle Eigenschaften von beteiligten Personen, Orte oder andere Umstände anbelangt, aus denen Rückschlüsse auf die Identität unserer Mandanten gezogen werden könnten. Bei den Ausführungen zu interessanten und erfolgreich abgeschlossenen Fällen unserer Kanzlei steht die juristische Konstellation im Vordergrund.

Meinungen und Beiträge zu allgemeinen aktuellen politischen und sexualstrafrechtlichen Entwicklungen finden Sie hier. Wir haben aktuelle Entwicklungen zu unserem fachlichen Thema im Blick, und lassen unsere Mandanten und interessante Leser gerne an diesen Entwicklungen teilhaben. Im Rahmen der Beiträge zu aktuellen Themen handelt es sich – entgegen den Beiträgen zu aktuellen Verfahren unserer Kanzlei – um allgemeine und häufig politische bzw. abstrakt juristische Themen.

Sexualstrafrecht aktuelles & unsere Verfahren

Ausziehen eines Kindes als „sexuelle Handlung“?

Alleine das Ausziehen eines Kindes erfüllt den Tatbestand des §176 StGB nicht, es handelt sich hierbei nicht um eine "sexuelle Handlung" im Sinne des Gesetzes.

Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe für Heranwachsenden (Essen)

Auf Antrag der Verteidigung hat das Landgericht Essen den heute 18-jährigen Beschuldigten wegen sexueller Missbrauch von Kindern in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Durch

Nach „Stadtpark-Urteil“ in Hamburg: Hetze gegen Richterin Meier-Göring

Nach dem aufsehenerregenden „Stadtpark-Urteil“ wird die Richterin Anne Meier-Göring als Vorsitzende der Jugendstrafkammer am Landgericht Hamburg, die das Urteil fällte, massiv im Internet angefeindet. Nun

Sexueller Missbrauch: Freispruch für Stiefvater (Rheinberg)

Auf Antrag der Verteidigung hin hat das Amtsgericht Rheinberg einen 64jährigen Mann vom Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter im Jahre 1997 freigesprochen. Das Gericht

Sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Schwerin)

Das Amtsgericht Schwerin hat auf Anregung der Verteidigung hin und nach intensiver Diskussion ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern gegen einen heranwachsenden Beschuldigten gegen

Strafbarkeit von sog. „Stealthing“ bei § 177 StGB

Zwei Menschen haben einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, doch einer zieht heimlich das Kondom ab. Das sogenannte Stealthing erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß §177 Abs.1 StGB.

Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus eingestellt (München)

Die Staatsanwaltschaft München hat auf Antrag der Verteidigung ein Ermittlungsverfahren wegen Exhibitionismus mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, sich im einem Schwimmbad vor

Freispruch nach erfolgreicher Revision (Münster)

Unser Mandant war im Jahre 2022 wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall durch das Landgericht Münster zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Nach

Gesetz zur Kinderpornografie wieder gelockert

Der Gesetzgeber hat zu Ende Juni 2024 die Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie wieder herab gesenkt und hierdurch eine missglückte Reform aus dem Jahre

Unverbindliches und absolut vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Kontaktieren Sie uns