Sexualstrafrecht bundesweit
Untersuchungshaft wegen sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung?
Da den festgenommenen Personen dass Internet nicht zur Verfügung steht, richten sich die nachstehenden Informationen an Freunde, Partner oder Angehörige des Festgenommenen!
Die Festnahme eines Angehörigen oder des Partners stellt für die meisten Personen den persönlichen Super-Gau dar. In einer solchen Situation empfiehlt es sich dringendst, einen Anwalt einzuschalten, welcher über Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Hierbei sei aber darauf hingewiesen, dass alleine wegen des Vorwurfes einer Straftat nur in Ausnahmefällen die Untersuchungshaft angeordnet wird.
Hier bin ich - so oder so - der Richtige für Sie. Sollte einer Ihrer Angehörigen o.ä. festgenommen worden sein, rufen Sie mich an unter der Nummer 0201 747 188 0
Im Falle einer Festnahme erreichen Sie mich auch außerhalb der Bürozeiten unter der Nummer
0151 11 63 20 82.
Ich bin 24 Stunden für Sie da.
Was kann ich hier für Ihren Partner / Angehörigen tun ? Zunächst werde ich umgehend zu der zuständigen Polizeiwache bzw. JVA fahren und mich dort mit dem Betroffenen treffen. Hier werde ich Ihm erklären, was zu der Festnahme geführt hat und ihn von dem weiteren Ablauf des Verfahrens in Kenntnis setzen. Das hier geführte Gespräch ist streng vertraulich und darf von niemandem mit angehört werden. Soweit Ihr Partner / Angehöriger persönliche Gegenstände benötigt, werde ich entsprechendes veranlassen.
Die Polizei darf eine Person höchstens 48 Stunden fest halten.
Soll darüber hinaus noch die Untersuchungshaft angeordnet werden, wird eine sog. Vorführung beim Haftrichter angeordnet. Zu diesem Termin begleite ich Ihren Freund / Angehörigen und werde darauf hinwirken, dass ihn wieder in Freiheit entlassen werden.
Sollte dies nicht gelingen, werde ich versuchen, die Untersuchungshaft zu beenden. Hierfür stehen unterschiedliche juristische Instrumente zur Verfügung, die ausgeschöpft werden wollen. Ich bin im Umgang mit diesen Instrumenten geschult und in diesem Bereich praxiserfahren.
Durch den Einsatz des entsprechenden rechtlichen Mittels wird es mir sodann hoffentlich gelingen, die Freilassung Ihres Partners / Angehörigen zu erreichen.
Nikolai Odebralski,
Fachanwalt für Strafrecht & Rechtsanwalt für Sexualdelikte
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sexualdelikte?
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.
Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.