Sexualstrafrecht bundesweit
Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie oder anderer Sexualstraftat
Der Schock nach einer polizeilichen Hausdurchsuchung beim Vorwurf einer Sexualstraftat sitzt zumeist tief.
Neben der Erkenntnis - gegebenenfalls schon seit längerem - im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen zu stehen, wird von den meisten Personen der hoheitliche Eingriff in die eigenen vier Wände als besonders unangenehm und schikanös empfunden. Im Falle einer Sexualstraftat gilt die natürlich umso mehr, als dass es sich hier um ein Delikt handelt, welches in der Gesellschaft auch moralisch verurteilt wird (anders als beispielsweise bei "unpersönlichen" Wirtschaftsdelikten).
Die Gefühlslage der Betroffenen ist nur nachvollziehbar.
Hinzu kommt dann in einigen Fällen noch, dass die Nachbarn, der Partner oder die eigenen Kinder bei der Durchsuchung zugegen sind. Eine Situation, für welche das Wort „unangenehm“ stark untertrieben ist. Sobald die Polizeibeamten dann die Wohnung wieder verlassen haben und persönliche Gegenstände gegen ein sog. 'Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll' getauscht wurden, nimmt die soziale Katastrophe ihren Lauf.
Oft werden im Rahmen einer solchen Durchsuchung Computer und Hardwarekomponenten (externe Festplatten, Handys, USB-Sticks, etc.) sichergestellt. Dies hat damit zu tun, dass Straftaten mehr und mehr durch das Tatmittel Internet verwirklicht werden. Teilweise suchen die Beamten auch nach Betäubungsmitteln, Waffen oder sonstigen Gegenständen, welche zur Begehung von Straftaten verwendet worden sein könnten.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, rate ich dazu, mich unter der Telefonnummer 0201 / 747 188 0 anzurufen. Welche Vorteile haben Sie hiervon ?
Zunächst werde ich bei den Ermittlungsbehörden die Herausgabe solcher Gegenstände anfordern, welche für Sie von großer Bedeutung sind und eventuell nicht im Zusammanhang mit dem Tatvorwurf stehen. Sind beispielsweise Handys oder Firmencomputer beschlagnahmt worden, ist es zunächst das Ziel, diese Gegenstände zeitnah zurück zu bekommen. Hierfür setze ich mich mit Nachdruck für Sie ein.
Zudem ist juristisch zu überprüfen, ob der Beschluss überhaupt rechtmäßig ergangen ist. War dies nicht der Fall, wären die infolge der Durchsuchung erlangten Beweismittel in einem Gerichtsverfahren gegen Sie überhaupt nicht verwertbar. Dies bedarf einer anspruchsvollen juristischen Prüfung, die ich vornehme.
Sobald Sie sich also von dem ersten Schock erholt haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Sie erreichen mich unter der 0201 747 188 0 oder unter info@ra-odebralski.de
bzw. über das Kontaktformular der Homepage
In Notfällen auch außerhalb der Bürozeiten unter der Nummer 0151 – 11 63 20 82.
Nikolai Odebralski,
Fachanwalt für Strafrecht & Rechtsanwalt für Sexualdelikte
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Sexualdelikte?
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten groben Überblick über den Bereich der Sexualdelikte geben und zumindest die dringendsten Fragen beantworten. Dennoch ist diese Übersicht allgemein gehalten und ersetzt in keinem Fall ein individuelles Beratungsgespräch. Eine erste Information im Internet kann ein persönliches Gespräch über den individuellen Fall nicht ersetzen.
Wenden Sie sich für ein solches bitte entweder telefonisch unter +49 201 747 188-0 oder per Mail an info@ra-odebralski.de an mich. Gerne vereinbare ich dann einen Termin zur Erstberatung.