Sexualstrafrecht bundesweit
Vorladung als Beschuldigter
Sie haben eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat erhalten?
Dann sind Sie bei uns zunächst richtig. Als mittlerweile bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht helfen wir gerne in dieser sensiblen sowie herausfordernden Situation. Ziel unserer Zusammenarbeit ist es hierbei, die Ermittlungen diskret und außergerichtlich zum Abschluss zu bringen.
Nicht selten erleben wir, dass Beschuldigte schon im ersten Schritt Probleme haben mit der Kontaktaufnahme. Hintergrund ist in Sexalstrafverfahren häufig, dass die ganze Angelegenheit unseren späteren Mandanten äußerst unangenehm und peinlich ist und man Scham verspürt, über eine solche Angelegenheit mit einem fremden Menschen überhaupt zu sprechen.
Wir bearbeiten Sexualstrafverfahren schwerpunktmäßig seit Gründung unserer Kanzlei 2010.
Wir haben in dieser Zeit mit weit über 10.000 Beschuldigten gesprochen, die eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftaten erhalten haben. Im Rahmen dieser Gespräche haben wir wahrscheinlich schon über Dinge gesprochen, die ihrem Verfahren ähnlich sind - und kennen ihre persönlichen Ängste und Nöte.
Im Rahmen eines diskreten ersten Gespräches, gerne auch eines ersten Kontaktes ausschließlich per Mail oder per Whatsapp, beraten wir Sie einfühlsam und emotional dahingehend, wie in ihrer Situation und wie mit der polizeilichen Vorladung am besten umgegangen werden soll. Nehmen Sie noch heute unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf, problemlos und diskret per Mail. Lassen Sie uns die Vorladung als Beschuldigter vielleicht schon kurz als Scan oder Foto zukommen, dann sehen wir uns alles an und melden uns zeitnah, um alles weitere zu besprechen
Vorladung als Beschuldigter wegen Sexualstraftat erhalten?
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski: Fachbuchautor zum Sexualstrafrecht & bundesweit renommierter Experte.
Nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter wegen einer Sexualstraftat wenden sich viele Beschuldigter bundesweit an die Kanzlei mit dem Ziel, das Verfahren diskret und außergerichtlich zum Abschluss zu bringen. Die Kompetenzwerte der Kanzlei sind hierbei weit überdurchschnittlich hoch, sowohl was die Zufriedenheit der Mandanten, als auch die juristische Expertise sowie die Quote der außergerichtlichen Verfahrenseinstellung anbelangt.
Polizeiliche Vorladung als Beschuldiger - was tun?
Sofern Beschuldigte in Sexualstrafverfahren eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei erhalten, sitzt der Schock in der Regel zunächst immer tief. Und unabhängig davon, ob man die Vorladung einer bestimmten Person oder Situation zuordnen kann bzw. ob man die Vorwürfe letztlich einräumen oder bestreiten möchte: das Bewusstsein, nun im Mittelpunkt eines Sexualstraferfahrens zu stehen, führt bei vielen Betroffenen zu einer emotionalen Ausnahmesituation.
Mit der Vorladung als Beschuldigter in der Hand begibt man sich häufig zunächst ins Internet, um nach kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. doch die Auswahl ist groß, welcher Rechtsanwalt ist nun der richtige für mein Verfahren? Viele unserer späteren Mandanten hatten mit dem Thema Sexualstrafrecht bislang in ihrem Leben noch nie Berührungspunkte und fühlen sich von der nun unerwarteten polizeilichen Forderung als Beschuldigter überfordert.
Eine Vielzahl von Fragen stellt sich plötzlich und unerwartet: Soll ich der Vorladung als Beschuldigter folgen oder besser einen Rechtsanwalt beauftragen? Brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt in dieser Sache? Und mache ich mich nicht vielleicht gerade verdächtig, wenn ich mir jetzt einen guten und spezialisierten Strafverteidigersuche, anstatt der Vorladung als Beschuldigter einfach Folge zu leisten und bei der Polizei eine Aussage zu machen?
Vorladung als Beschuldigter: einen Anwalt beauftragen?
Viele Beschuldigte begeben sich nach Erhalt der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter zunächst im Internet auf die Suche um sich darüber zu informieren, was die polizeiliche Vorladung bedeutet, bzw. wie hiermit umgegangen werden soll. Schnell gelangt man auf die Internetseite von Rechtsanwälten, wie beispielsweise unserer Internetpräsenz.
Häufig können Betroffene, schon anhand der Angabe der Daten bzw. sonstiger Inhalte auf der polizeilichen Vorladung selbst zuordnen, mit welcher Person oder Situation diese im Zusammenhang steht. Und häufig haben Betroffene bereits eine innere Haltung zu dem Vorgang dahingehend, ob die Vorwürfe richtig, gegebenenfalls teilweise richtig oder völlig falsch sind. und unabhängig davon, wegen welcher Art von Straftat die Vorladung erfolgt stellen sich viele Beschuldigte die Frage: brauche ich überhaupt einen Anwalt?
"Ich bin unschuldig" - brauche ich einen Anwalt?
Gerade in Sexualstrafverfahren ist es sehr häufig so, dass insbesondere beim Tatvorwurf Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung oder sexueller Missbrauch von Kindern diese Vorwürfe unrichtig sind und von den Beschuldigten bestritten werden. Und häufig handelt es sich um eine Konstellation von Aussage gegen Aussage, bei der es nicht nur auf jedes Wort und jede Aussage ankommt.
Viele Beschuldigte, die die Straftat nicht begangen haben, stellen sich die Frage ob überhaupt ein Anwalt nötig ist. Sinngemäß ist die Frage häufig: wenn ich unschuldig bin, warum soll ich mir dann einen Anwalt nehmen? Denn die Polizei ist doch mein Freund und Helfer und wird mir sicherlich dabei helfen, die Vorwürfe zu entkräften.
hierbei handelt es sich um einen leider weitverbreiteten Irrglauben!
ich werde nicht müde zu betonen, dass die Polizei nicht Freund und Helfer von Beschuldigten Sexualstraftätern ist. Und die Polizebeamten helfen den Beschuldigten Männern auch nicht kostenfrei dabei, die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen bzw. "erkennen schon selbst, dass das alles nicht richtig sein kann".
Regelmäßig spreche ich leider mit Beschuldigten Männern aller Altersklassen die mit einer solchen Haltung unbedarft den Termin zur Vorladung als Beschuldigter wahrgenommen, und dort böse Überraschungen erlebt haben. so wurde teilweise Beschuldigten, die nach Erhalt der polizeilichen Vorladung dem in Folge geleistet haben vor Ort gesagt, man solle die Vorwürfe einräumen, ansonsten würde man jetzt in Untersuchungshaft genommen und das Polizeirevier nicht mehr verlassen. Hierbei handelt es sich natürlich um einen krassen Einzelfall, dennoch zeigt er deutlich, was passieren kann wenn man der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter in einem Sexualstrafverfahren Unreflektiertfolge leistet.
Teilweise hilft es auch, sich das Setting bewusst zu machen, in dem die Vernehmung stattfindet. Häufig junge weibliche Polizeibeamte haben in einem Sexualstrafverfahren das vermeintlich geschädigte Mädchen oder die geschädigte junge Frau vernommen, mit dieser Empathie entwickelt und glauben dieser nach dem persönlichen Eindruck ihrer Darstellung zu dem sexuellen Übergriff des Beschuldigten. Geht dieser nun seinerseits zur Polizei, hat sich bei den Vernehmungsbanken häufig schon eine Voreinstellung dahingehend gebildet, dass der Beschuldigte die Straftat begangen habe, die Vorladung als Beschuldigter insofern zu Recht erfolgte. Die innere Voreinstellung der Vernehmungsbeamten ist insofern darauf gerichtet, den Beschuldigten zu überführen und nicht mehr ergebnisoffen.
Insofern gibt es gerade für Beschuldigte, die die Straftat nicht begangen haben, eine Vielzahl guter Gründe, dem Termin keine Folge zu leisten und die Bearbeitung der Angelegenheit einem erfahrenen Strafverteidiger für Sexualdelikte anzuvertrauen.
"Ich bin schuldig" - brauche ich einen Anwalt?
natürlich ist nicht jeder, der eine Vorladung als Beschuldigter erhält, unschuldig und natürlich wirklich jedes Sexualstraf erfahren zu Unrecht geführt. Und unabhängig davon, ob die Beschuldigten wegen Besitz von Kinderpornographie, Vergewaltigung, Exhibitionismus, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder einer anderen Sexualstraftaten vorgeladen sind: es ist immer sinnvoll, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Denn strategisch ist man weder moralisch noch juristisch verpflichtet, eine Straftat einzuräumen. Möglich wäre es insbesondere bei schweren Straftaten, auf die im Falle der Verurteilung langjährige Haftstrafen stehen, erst einmal zu schweigen und den Verlauf der Ermittlungen abzuwarten. Gegebenenfalls geht der sprichwörtliche Kelch an den Beschuldigten vorbei und ein Tatverdacht, auch wenn er in der Sache richtig ist, erhärtet sich nach juristischen Maßstäben nicht. Insofern ist der Gedanke, dass man auch im Falle der Richtigkeit der Vorwürfe am besten der Vorladung als Beschuldigter voll geleistet und die Vorwürfe vor Ort einräumt, meist zu vorschnell.
Sofern man sich bereits entschieden hat, die Vorwürfe einzuräumen um gegebenenfalls juristisch oder moralisch reinen Tisch mit einer solchen Angelegenheit zu machen, ist auch hier anwaltliche Unterstützung ratsam. So kann ein erfahrener Strafverteidiger bereits frühzeitig die richtigen Weichen stellen um den Beschuldigten im Rahmen eines späteren Verfahrens die Freiheit zu erhalten. Das Erscheinen zum Termin infolge einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei ist insofern auch hier nicht ratsam.
Wirkt es schuldig, wenn ich nicht erscheine?
auch diese Frage wird häufig gestellt, also ob es gegebenenfalls für das weitere Ermittlungsverfahren einen schlechten Eindruck macht, wenn man der Vorladung als Beschuldigter keine Folge leistet, unabhängig davon, ob diese Vorladung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist. Auch hier ist zu sagen, dass das Erscheinen infolge einer sogenannten Vorladung als Beschuldigter keinerlei Eindruck gegenüber den Justizbehörden vermittelt, erst recht nicht in negativer Hinsicht. Tatsächlich ist es so, dass sich die weitaus meisten Personen an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden, und dieser infolge der polizeilichen Vorladung die Vertretung anzeigt und den Termin absagt.
Insofern kann man hier zusammenfassend sagen, dass es eher ungewöhnlich ist, wenn man infolge der Vorladung vor Ort erscheint - unabhängig davon, ob man die Vorwürfe einräumen oder bestreiten möchte.
Vorladung als Beschuldigter: lokaler oder überregionaler Anwalt?
Viele Menschen geben sich nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung zunächst auf der Suche im Internet nach einem Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger, um die weitere Bearbeitung der Angelegenheit einem Experten anzuvertrauen. Doch auch hier ist die Auswahl groß und häufig unübersichtlich. Viele Beschuldigte stellen sich zudem die Frage: macht es für mich mehr Sinn, einen Anwalt aus meiner Region zu nehmen, oder kann ich auch einen spezialisierten Anwalt aus einer anderen Stadt mit der Bearbeitung meines Verfahrens beauftragen?
die Antwort hierauf ist leicht und im Laufe der Jahre eindeutiger geworden: das Kriterium der Ortsnähe spielt bei vielen Beschuldigten bei der Auswahl des Anwalts kaum mehr eine Rolle, geachtet wird mehr und mehr auf Kompetenzwerte. Dies ist nur vernünftig und konsequent. Denn es handelt sich bei dem polizeilichen Ermittlungsverfahren zunächst um ein rein schriftliches Verfahren. Der Sitz der Kanzlei des Anwalts ist hierbei ohne Relevanz, da ohnehin nur Schriftsätze zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden.
Viel wichtiger als die Frage, wo das Gebäude steht in dem der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat ist die Frage, ob der Rechtsanwalt des Vertrauens die Art des Verfahrens um die es bei dem Beschuldigten geht, regelmäßig bearbeitet und sich mit den Besonderheiten eventuell seltener Verfahrenskonstellationen auskennt. Bei uns ist es so, dass wir Sexualstraftäter fahren absolut schwerpunktmäßig bearbeiten und unsere Tätigkeit bewusst überregional ausgerichtet ist. Digitale Kommunikation gehört bei uns zum beruflichen Alltag, unsere Mandanten erhalten die Verfahrensunterlagen nebst Ermittlungsakten zur Kenntnisnahme vollständig digital, niemand muss zu uns in die Kanzlei kommen, um Akten persönlich und vor Ort zu besprechen. Und täglich wenden sich eine Vielzahl von Betroffenen an uns, die eine Vorladung als Beschuldigter in irgendeiner Stadt in Deutschland erhalten haben.
Insofern gilt zusammenfassend: unabhängig davon, in welcher Stadt Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, bei uns sind Sie richtig - sofern es sich um den Vorwurf einer Sexualstraftat handelt.
Vorladung als Beschuldigter: wir helfen!
Als Rechtsanwalt für Sexualdelikte stehen wir nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung fest an Ihrer Seite. Da wir derartige Delikte seit Jahren schwerpunktmäßig bearbeiten, kennen wir mittlerweile wahrscheinlich alle Staatsanwaltschaften in Deutschland, deren individuelle Besonderheiten und Befindlichkeiten und können Ihnen insofern dabei helfen, das Ermittlungsverfahren zu einem diskreten und im Idealfall außergerichtlichen Abschluss zu bringen.
Tun Sie insbesondere sich selbst einen Gefallen:
machen Sie gerade in diesem äußerst sensiblen Bereich keine Kompromisse. Legen Sie Ihre Freiheit und ihre Reputation nicht in die Hände eines allgemeinen, in diesem Bereich unerfahrenen Rechtsanwalts. Nehmen Sie im Idealfall noch heute, gerne zunächst diskret, unverbindlich und kostenlos Kontakt per E-Mail mit uns auf, schildern ihre Situation und wir finden gemeinsam Lösungen.
Wie geht es in der Sache weiter, wenn ich Sie beauftrage?
in der Regel erfolgt die erste Kontaktaufnahme per Mail oder telefonisch. Ich bitte unsere neuen Mandanten dann in der Regel zunächst darum, mir die Vorladung als Beschuldigter in einem persönlichen Gespräch zu zeigen bzw. nach einer Kontaktaufnahme per Mail darum, mir diese kurz als Bild oder Scan zukommen zu lassen. Sofern wir uns dann nach einem vertrauensvollen Gespräch für eine gemeinsame Zusammenarbeit entscheiden, würden wir zunächst einmal den Vernehmungstermin gegenüber der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen, was insofern bei derartigen Verfahren dem gewöhnlichen Ablauf entspricht.
Nachdem die Ermittlungsakten das vorliegen, stellen wir Ihnen diese vollständig digital zur Verfügung, stimmen uns im Hinblick auf den Inhalt der Akten ab und entwickeln in enger Abstimmung eine Schutzschrift in Bezug auf die Vorwürfe. Welchen Inhalt diese hat, hängt zum einen von der Art der Vorwürfe ab, zum anderen aber natürlich auch, wie Sie zu den Vorwürfen stehen. Eine ausführliche Darstellung aller möglichen Varianten würde hier sicherlich den Rahmen sprengen.
Ziel unserer Zusammenarbeit ist es in der Regel, das Verfahren diskret und ohne öffentliche Hauptverhandlung zum Abschluss zu bringen.
Wie ist der zeitliche Ablauf?
Die zeitlichen Abläufe bei der Staatsanwaltschaft sind häufig sehr unterschiedlich unverbindliche Einschätzungen hier schwer abzugeben.
In der Regel ist es aber so, dass wir für unsere Mandanten den Termin, der in der polizeilichen Vorladung als Beschuldigter genannt ist, absagen und Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beantragen. Bis diese vorliegen, dauert es dann etwa 4-6 Wochen. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam eine Erklärung zur Verteidigung, was erfahrungsgemäß etwa 2-4 Wochen in Anspruch nimmt. In äußerst eilbedürftigen Fällen - beispielsweise wenn infolge des Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern oder Besitz von Kinderpornographie das Jugendamt ein Kontaktverbot in Bezug auf die eigenen Kinder angeordnet hat, ein einstweiliges Berufsverbot im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren angeordnet wurde, etc. - kann die Bearbeitung natürlich auch individuell angepasst und beschleunigt werden.
nachdem wir unsere Schutzschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft eingereicht haben, dauert es dann in der Regel weiterhin einige Wochen, bis eine abschließende Entscheidung getroffen wird.
Vorladung durch Staatsanwaltschaft: Pflicht zum Erscheinen?
teilweise findet sich in Vorladung und als Beschuldigter der zusätzliche Hinweis, dass der Vorladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Viele unserer Mandanten fragen uns in einer solchen Situation, ob sie dann trotzdem zum Erscheinen verpflichtet sind.
Die Antwort hierauf ist: grundsätzlich ja, jedenfalls in der Theorie. Regelmäßig ist es bei uns aber so, dass Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften eine Absage des Termins durch uns akzeptieren und man trotz der grundsätzlich theoretischen Verpflichtung zu erscheinen, dann dort nicht erscheinen muss.