Nikolai Odebralski – der bundesweit führende Anwalt für Sexualstrafrecht – kämpft für Ihre Rechte: menschlich, diskret und juristisch präzise.
Eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat verlangt sofortige juristische Strategie, um Fehler zu vermeiden und Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zu nehmen.
Mit Zustellung einer Anklageschrift beginnt bereits eine entscheidende Phase des Strafverfahrens. Eine fundierte Analyse und klar ausgerichtete Verteidigung sind jetzt unerlässlich.
Eine Hausdurchsuchung wegen eines Sexualstrafvorwurfs ist ein massiver Eingriff. Der weitere Umgang mit Ermittlungsbehörden muss ab diesem Moment bedacht erfolgen.
5.00 out of 1,700 reviews
SEHR GUT!!
Top-Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Ruhige Erklärung meiner Rechte, gezielte Akteneinsicht, dann konsequentes Handeln. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
6 months ago
Herr Odebralski ist ein äußerst freundlicher und fachlich äußerst kompetenter Rechtsanwalt. Ich kontaktierte sein Büro mittags telefonisch und wurde von der freundlichen und…
8 months ago
Ich fühlte mich nicht verurteilt. Die Strategie war klar. Schnelle Rückmeldungen und bundesweit erreichbar. Am Ende ein gutes Ergebnis.
6 months ago
Vielen Dank für die schnelle und freundliche Beratung. Wir hatten eine Rechtsfrage für unser Unternehmen und Herr Odebralski hat uns sofort telefonisch beraten. Dafür ein herzliches Dankeschön.
2 months ago
Top-Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Ruhige Erklärung meiner Rechte, gezielte Akteneinsicht, dann konsequentes Handeln. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.
6 months ago
Unsere Kanzlei ist seit rund 15 Jahren auf Sexualstrafrecht spezialisiert. In dieser Zeit haben wir mehr als 10.000 Beschuldigte verteidigt.
In „Unschuldsvermutung – jeder hat die beste Verteidigung verdient“ sprechen Strafverteidiger Nikolai Odebralski und Lektorin Christine Pepersack über einen juristischen Fachbereich, der für viele ein Tabu ist: das Sexualstrafrecht.
Wir haben die relevantesten Fragen aus unserer täglichen Verteidigungspraxis für Sie aufbereitet.
Die Antworten stammen unmittelbar aus der Spezialisierung von Rechtsanwalt Nikolai Odebralski und erklären Schritt für Schritt, was jetzt wichtig ist.
Experte für Sexualstrafrecht
Sexualstrafverfahren erfordern ein anderes juristisches Vorgehen als klassische Strafsachen. Sie beruhen häufig auf Aussagen, subjektiven Wahrnehmungen, psychologischen Dynamiken und frühen Ermittlungsfehlern.
Genau deshalb hat Rechtsanwalt Nikolai Odebralski seine Kanzlei bereits im Jahr 2010 konsequent auf Sexualstrafrecht spezialisiert – als einer der ersten Strafverteidiger bundesweit, die diesen Bereich offen kommuniziert und als eigenständiges Fachgebiet etabliert haben.
Alle wesentlichen Verfahrensschritte werden bei uns durch Herrn Odebralski persönlich durchgeführt. Zugleich stützt sich die Kanzlei heute auf ein eingespieltes Team, das komplexe Mandate gemeinsam vorbereitet, Fälle intern bespricht und jeden Vorgang aus mehreren Perspektiven bewertet.
Diese Verbindung aus persönlicher Verantwortung und strukturierter Teamarbeit bildet die Grundlage unserer hohen Erfolgsquote.
Die Entscheidung für den richtigen Verteidiger sollte niemals davon abhängen, ob dieser „um die Ecke“ sitzt. Sexualstrafverfahren sind hochspezialisierte Ausnahmesituationen, die ein tiefes Verständnis für forensische Detailarbeit erfordern.
Gerade im Ermittlungsverfahren kommt es häufig auf kleinste Verfahrensfehler oder ungenutzte Verteidigungsansätze an:
Diese Fragen entscheidet kein „Anwalt vor Ort“ automatisch besser, sondern nur jemand, der tagtäglich Sexualstrafverfahren bearbeitet. Ein spezialisierter Verteidiger bringt die nötige Erfahrung mit, um Verfahren frühzeitig auf solche Fehler zu prüfen und so Druck aus dem Verfahren zu nehmen.
Daher ist die Kanzlei Odebralski nicht einfach „in der Nähe“, sondern dort, wo Mandanten einen strategischen Vorteil brauchen: in der Vorbereitung, in der Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und im richtigen taktischen Moment, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Sollten Sie bereits einen Anwalt mandatiert haben und nun Zweifel an der Kompetenz, Erreichbarkeit oder strategischen Ausrichtung des bisherigen Anwalts bestehen, kann ein Wechsel – hin zu einem spezialisierten Strafverteidiger – einen entscheidenden Unterschied für den weiteren Verlauf des Verfahrens machen.
Ein Anwaltswechsel ist in jeder Phase des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens problemlos möglich. Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht werten dies negativ; im Gegenteil zeigt die Erfahrung, dass Ermittlungsbehörden im Sexualstrafrecht häufig dankbar sind, wenn ein spezialisierter Ansprechpartner die Verteidigung übernimmt.
Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche organisatorischen Schritte – professionell, kollegial und ohne Konflikte mit dem bisherigen Anwalt. Selbstverständlich können wir auch zunächst zusätzlich beauftragt werden, um eine zweite fachkundige Einschätzung abzugeben und anschließend gemeinsam zu entscheiden, wie das Mandat weitergeführt wird.