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Sexueller Missbrauch von Kindern: Verfahren eingestellt (Schwerin)

06.08.2024
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Das Amtsgericht Schwerin hat auf Anregung der Verteidigung hin und nach intensiver Diskussion ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern gegen einen heranwachsenden Beschuldigten gegen eine Arbeitsauflage von 50 Sozialstunden eingestellt.

Unser späterer Mandant war 15, als er sich in der Schule in ein 13-jähriges Mädchen verliebte, die dem Eindruck und dem Aussehen nach deutlich älter schien.

Beide gingen eine Beziehung ein, es kam zu Übernachtungen sowohl von dem späteren Beschuldigten bei den Mädchen, als auch andersherum. Beide verstanden sich mit den Eltern des jeweils anderen gut. Im Jugendzimmer kam es zwischen beiden zu sexuellen Kontakten bis hin zu Geschlechtsverkehr, der für beide das „erste Mal“ bedeutete und auch von beiden als positiv erlebt wurde.

Das junge Mädchen erzählte ihr von ihrer Mutter, die dies auch zunächst als positiv wahrnahm. Nachdem diese hiervon dann aber dem leiblichen Vater des Mädchens erzählt hatte, wies dieser darauf hin dass es sich bei dem sexuellen Kontakt mit unter 14-jährigen Personen nach dem Gesetz um sexuellen Missbrauch von Kindern handelt. Er ging zur Polizei, um Strafanzeige zu erstatten, in der Folge erhielt unser späterer Mandant eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei Schwerin. Tatvorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern.

Von der polizeilichen Vorladung waren sowohl mein späterer Mandant, als auch seine Eltern sichtlich irritiert, und begaben sich zunächst im Internet auf die Suche nach einem spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht, um ihrem Sohn die optimale Vertretung in dieser sensiblen Angelegenheit zu suchen. Schnell kamen sie auf unsere Internetpräsenz, als bundesweit ausgerichtete Kanzlei für Sexualdelikte übernahmen wir natürlich seine Vertretung.

Den Termin infolge der Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Schwerin sagten wir zunächst ab und beantragten die Akten. Den Vorwurf räumte mein Mandant ein, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich und von beiden gewollt gewesen. Das Strafgesetzbuch habe er nicht neben dem Bett liegen gehabt, er sei von dem gesamten Procedere, also sowohl der Vorladung als Beschuldigter wegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Schwerin, als auch dem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft überrascht und überfordert.

Nachdem sich die Staatsanwaltschaft Schwerin auf eine außergerichtliche Erledigung nicht verständigen wollte, kam es im August 2024 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schwerin, angeklagt war unser Mandant wegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Schwerin in mehreren Fällen.

Letztlich konnten sich Verteidigung, Staatsanwalt und Gericht auf eine Entscheidung nach Augenmaß verständigen. Die Anklage wegen sexuellen Missbrauch von Kindern in Schwerin wird gegen eine Arbeitsauflage von 50 Sozialstunden eingestellt, damit bekommt unser Mandant letztlich keine Eintragung in ein polizeiliches Führungszeugnis oder irgendwelche Register.

Fachanwalt für Sexualdelikte Nikolai Odebralski

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