Rechtsanwalt für Sexualdelikte

Sexualstrafrecht bundesweit

Freispruch nach erfolgreicher Revision (Münster)

Unser Mandant war im Jahre 2022 wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall durch das Landgericht Münster zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Nach Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof nun die große Erleichterung: Freispruch nach der neuen Hauptverhandlung.

Im Juli 2024 findet für meinen Mandanten eine juristische Odyssee ein gutes Ende: Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen und schweren Vergewaltigung seiner Exfreundin. Das Gericht erkennt offiziell seine Unschuld an, der Haftbefehl wird aufgehoben und der Beschuldigte nach über zwei Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussage der Frau bekommen und den Freispruch beantragt.

Was war passiert?

im Jahre 2015 lernt ein seinerzeit 19-jähriger junger Mann eine etwa gleichaltrige Frau aus dem Großraum Münster kennen. Beide verlieben sich, gehen eine Beziehung ein, der gemeinsame Sohn kommt Mitte 2016 zur Welt. Bereits zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes scheint die Beziehung in Schieflage zu sein, zur endgültigen Trennung kommt es Ende 2016.

Unser späterer Mandant sieht die Trennung professionell, hat sich emotional von seiner Exfreundin distanziert und möchte mit dieser keinen Kontakt mehr. Interesse hat er aber an Kontakten mit dem gemeinsamen Kind, die Exfreundin ist - wie es leider häufig der Fall ist - dagegen. Er sei ein schlechter Vater, man könne ihm kein Kind anvertrauen. Deutlich wird schon früh, dass die Frau sich von unserem Mandanten emotional bislang nicht gelöst hat. Sie geht eine neue Beziehung ein, bekommt ein weiteres Kind, er lässt sie erst einmal in Ruhe.

Mitte 2020 äußert unser späterer Mandant dann gegenüber dem Jugendamt weiterhin, Kontakt mit dem gemeinsamen Kind zu wollen, beim Jugendamt ist man aber offenbar nicht gewillt, ihm zu helfen. Daraufhin geht unser Mandant zu einer Anwältin, klagt gerichtlich auf Umgang. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung behauptet die junge Frau dann plötzlich, von unserem Mandanten während der Beziehung vielfach vergewaltigt worden zu sein, aufgrund seiner Aggressivität könne man ihm kein Kind anvertrauen. Der Vorwurf der Vergewaltigung wird ab diesem Zeitpunkt zum wichtigsten Argument für die junge Frau, wenn es um die Verweigerung des Umgangs geht. Unser Mandant ist von den Vorwürfen völlig überrascht und verwirrt, bestreitet die Vorwürfe und bezichtigt seine Exfreundin der Lüge.

Der Vergewaltigungsvorwurf verfängt aber leider bei der Staatsanwaltschaft Münster, die den Vorwürfen glauben schenkt und unsere Mandanten trotz der äußerst dubiosen Umstände der Entstehung der Vorwürfe wegen schwerster Sexualstraftaten anklagt, insbesondere ohne Einholung eines sogenannten aussagepsychologischen Gutachtens.

Der erste Prozess findet im Jahr 2022 vor dem Landgericht Münster statt. Wie es häufig ist, erkennt unser späterer Mandant den Ernst der Lage nicht, verlässt sich auf eine (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) engagierte, aber mit dieser Materie überhaupt nicht vertraute Pflichtverteidigerin. Das Resultat: sieben Jahre Gefängnisstrafe wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung der Exfreundin, daneben wird die Untersuchungshaft angeordnet. das Gericht und die Staatsanwaltschaft befürchten, unser späterer Mandant könne sich in die Türkei absetzen. Dass er und seine gesamte Familie schon seit Jahrzehnten fest in Deutschland leben und hier verwurzelt sind, interessiert offenbar niemanden.

Für das Revisionsverfahren wenden sich die Verwandten an unsere Kanzlei, wir übernehmen das Mandat und gestalten die Revision erfolgreich: im Jahre 2023 hebt der Bundesgerichtshof das Urteil wegen durchgreifende Rechtsfehler auf, es kommt 2024 zur neuen Verhandlung vor dem Landgericht Münster. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich mein Mandant bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft.

In der neuen Verhandlung tritt das Gericht unvoreingenommen und mit der erkennbaren Motivation auf, den Sachverhalt in alle Richtungen auszuleuchten, Widersprüche zu hinterfragen und auch der vermeintlich Geschädigten, die sich auf Staatskosten dem Verfahren als sogenannte Nebenklägerin anschließt, nicht unreflektiert Glauben zu schenken. Diese - die vermeintlch Geschädigte - wiederholt in der neuen Verhandlung die Vorwürfe, kann sich aber an entscheidende Details nicht mehr erinnern. Zu den Vorwürfen kommen nun neue Vorwürfe: in der neuen Verhandlung behauptet werden plötzlich neue Vergewaltigungen, die unser Mandant zu ihrem Nachteil verübt haben soll. Auf die Frage, warum sie von diesen bislang niemandem berichtet habe, kann die junge Frau nur Antworten geben, die niemandem im Gerichtssaal überzeugen. Auch den Umstand, dass die Vorwürfe erstmalig im Rahmen einer Streitigkeit über den Umgang mit dem Kind aufgetreten sind, bewertet das Gericht kritisch.

Das hierin ein Motiv für eine Falschbeschuldigung liege, sei zwar in der Verhandlung nicht nachgewiesen, aber auf der anderen Seite auch nicht auszuschließen. Darüber sei die Aussage der jungen Frau mit derart vielen Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten belastet, dass eine Verurteilung hierauf nicht gestützt werden können.

Mitte 2024 wird der Haftbefehl aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legen gegen das Urteil keine Rechtsmittel mehr ein.


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Fachanwalt für Sexualdelikte Nikolai Odebralski

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