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Sexualstrafrecht - warum wir?!

Warum die Wahl des Verteidigers den Verlauf entscheidet

Wer sich plötzlich in einem Sexualstrafverfahren wiederfindet, steht nicht nur vor drohenden strafrechtlichen Konsequenzen – sondern vor einer existenziellen Situation. Vertrauen, Reputation, familiäre Stabilität und berufliche Zukunft: All das hängt in diesem Moment daran, ob man den richtigen Verteidiger an seiner Seite hat.

Schnell zum Inhalt:

Beschuldigte in einem Sexualstrafverfahren sind natürlich schon im Hinblick auf die Art des Vorwurfs zutiefst verunsichert. Viele Beschuldigte treffen nach Eingang der Vorladung als Beschuldigter oder der Hausdurchsuchung aber schnell die richtige Entscheidung und begeben sich in der Regel im Internet auf die Suche nach einem spezialisierten Experten für Sexualstrafrecht.

Doch die Auswahl ist groß und teilweise unübersichtlich, immer mehr Dienstleister entdecken diesen sehr speziellen Deliktsbereich als potentielle Einnahmequelle und versuchen sich zu positionieren. Doch wie und nach welchen Kriteien finde ich nun den für mich passenden Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht, der nicht nur eine hübsche Internetpräsenz oder eine gut geschaltete Google-Kampagne hat, sondern tatsächlich Expertenstatus?

Praktische Erfahrung im Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski ist heute sicherlich einer der bekanntesten und erfahrensten Anwälte für Sexualstrafrecht bundesweit.

Seine Kanzlei bearbeitet Sexualstrafrechtliche Vahren seit 2010 und war damit eine der ersten, die sich in diesem speziellen Bereich überhaupt spezialisiert hat. Aufgrund der Qualität unserer Mandatsbearbeitung und der nun seit 14 Jahren durchgehend hohen Mandantenzufriedenheit haben wir über die vielen Jahre unserer Tätigkeit sicherlich weit über 10.000 Beschuldigte durch Sexualstrafverfahren begleitet und zum Abschluss gebracht.

Profitieren Sie insofern von unserer Erfahrung sowie unserem über Jahre aufgebauten Netzwerk und machen diese zu ihrem unschlagbaren Vorteil. Informieren Sie sich über die von uns über die Jahre bearbeiteten Fälle, Verfahren und überzeugen sich auch von unserem theoretischen Wissen.

Experte für Sexualstrafrecht & Fachbuchautor

Individuelle Betreuung – keine Großkanzlei

Eines der wichtigsten Abgrenzungskriterien zwischen uns und anderen Dienstleistern, die sich in diesem Bereich als Experten präsentieren, ist die Tatsache dass wir auf eine individuelle Betreuung unserer Mandanten Wert legen.

Wir sind bewusst keine Kanzlei mit einer Vielzahl von Anwälten, bei denen Betroffene dann nach undurchsichtigen Kriterien irgendeinem Sachbearbeiter zugeteilt werden, der dann – passend zur Anfrage – als Experte für den jeweiligen Bereich präsentiert wird.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht bedeutet Kompetenz und Vertrauen. Natürlich gibt es bei uns, wie in jeder Kanzlei, ein Team aus Mitarbeitern, die mit unseren Mandanten gegebenenfalls Erstgespräche führen und sich um die Organisation der Mandatsbearbeitung kümmern. Letztlich wird bei uns aber jedes Verfahren von Herrn Rechtsanwalt Odebralski begleitet und individuell betreut.

Erfolgsfaktor Spezialisierung

Jahrelange erfolgreiche Strafverteidigung im Sexualstrafrecht ist eine anspruchsvolle Aufgabe bei der sicherlich nicht ausreicht, einen allgemeinen Anwalt für Strafrecht an der Seite zu haben, auch wenn dieser angibt, „so ein Verfahren schon mal gehabt zu haben“.

Wir bieten keinen „strafrechtlichen Bauchladen“ an, sondern kommunizieren unsere Spezialisierung im Sexualstrafrecht offensiv und offen. Unsere gesamte Tätigkeit ist auf die Bearbeitung von sexualstrafrechtlichen Mandaten ausgerichtet, allein auf der hiesigen Internetpräsenz finden Sie eine Vielzahl von wertvollen Informationen zu sexualstrafrechtlichen Themen.

Herr Rechtsanwalt Odebralski ist Fachbuchautor für den renommierten Springer-Verlag, Dozent und Referent zum Sexualstrafrecht und bundesweit renommiert.

Sofern uns neue Mandanten mit der Bearbeitung eines Mandats aus dem Bereich Sexualstrafrecht beauftragen ist insofern die Wahrscheinlichkeit groß, dass wir die gleiche oder zumindest eine ähnliche Verfahrenskonstellation bereits bearbeitet haben.

Wie verhält es sich beispielsweise mit der juristischen Beurteilung von Cache-Dateien beim Tatvorwurf Kinderpornographie? Wann gilt ein entgegenstehender Wille beim Tatvorwurf Vergewaltigung als objektiv manifestiert und worauf kommt es entscheidend an? Wahrscheinlich werden die meisten Kollegen hierzu zunächst nachschlagen müssen, die Bearbeitung derartiger Fragen ist hingegen bei uns Alltag.

Der 360 Grad Blick auf das Verfahren

Sie hatten beispielsweise eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie, haben eine Vorladung wegen sexuellen Übergriffe oder Vergewaltigung oder einer anderen Sexualstraftat erhalten – das Ermittlungsverfahren muss nun bearbeitet werden, dies ist insoweit die rein juristische Seite des Verfahrens.

Doch auch rechts und links von dem juristischen Verfahren gibt es häufig Fragen, die für Betroffene wichtig sind und die beantwortet werden müssen.

Gibt es nun Ärger mit dem Jugendamt, da ich selbst Kinder habe, die in meinem Haushalt leben?

Muss ich meinem Arbeitgeber etwas von dem Strafverfahren sagen?

Bei der Hausdurchsuchung wurden Laptops von meinem Arbeitgeber mitgenommen, was mache ich nun und wie erkläre ich das?

Ich möchte dem Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie einräumen und mit therapeutische Hilfe suchen, wo finde ich diese?

Ich habe auf den sichergestellten Speichermedien eine Vielzahl privater wichtiger Daten, bekomme ich diese vielleicht am Ende des Verfahrens noch wieder, auch wenn auf dem Gerät ansonsten strafbare Inhalte sind?

Ich bin im Sportverein mit Minderjährigen aktiv, kann ich diese Tätigkeit überhaupt noch weiter ausüben?

Und soll ich meiner Familie und meinem Umfeld nun von dem Verfahren berichten oder wie gehe ich hiermit überhaupt um?

Eine Vielzahl solcher Fragen, die über rein juristische Fragestellungen hinausgehen, stehen uns unsere Mandanten regelmäßig. Diese nun alle hier zu beantworten, würde sicherlich den Rahmen sprengen, und natürlich haben auch nicht alle alle Fragen. Dennoch haben wir aufgrund unserer Erfahrung Antworten auf diese Fragen, die unsere Mandanten auch unabhängig von juristischen Fragestellungen nach Strafrahmen oder ähnlichem bewegen.

Unser Renommee – Ihr Vorteil im Sexualstrafrecht

Sofern uns Mandanten mit der Bearbeitung ihres Verfahrens wegen Besitz von Kinderpornographie, sexueller Nötigung oder einer anderen Sexualstraftat beauftragen und unser Schreiben mit der Anzeige der Vertretung bei der zuständigen Sonderabteilung der jeweiligen Staatsanwaltschaft eingeht, ist es wahrscheinlich das wir der Staatsanwaltschaft bekannt sind.

Denn entweder haben wir bei dieser Staatsanwaltschaft bereits Verfahren bearbeitet oder sind dem Sachbearbeiter darüber hinaus als Experten für Sexualstrafrecht bekannt, vielleicht verwendet der zuständige Staatsanwalt eines unserer Fachbücher selbst für die Bearbeitung seiner Verfahren auf dem Schreibtisch oder im Laufe der Jahre eine unserer Fortbildungsveranstaltungen besucht.

Wir sind insofern nicht „irgendein Anwalt“, sondern Beschuldigte verleihen ich unsere Beauftragung ihr Verteidigung ein besonderes Gewicht. Staatsanwaltschaften wissen, dass unsere Argumente stichhaltig und durchdacht sind und unsere Schriftsätze juristisch korrekt sind. Machen Sie insofern unser Renommee zu ihrem prozessualen Vorteil und beeindrucken Sie die Staatsanwaltschaft durch die Beauftragung von gerade in diesem Bereich spezialisierten Experten.

Schnelle Erreichbarkeit

einer der eizeren Vorteile unserer Kanzlei liegt sicherlich in der hervorragenden Erreichbarkeit, auch an Wochenenden und außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten. Darüber hinaus bieten wir eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme im Notfall über WhatsApp oder die Notfallnummer an.

Höchste Mandanten­zufriedenheit

Seien wir ehrlich: jeder kann über sich selbst schreiben, dass er in seinem Bereich gut ist.

Aber was tatsächlich zählt, sind externe Referenzen und die Rückmeldung, die die Kunden bzw. Mandanten geben. Wir gehen mit diesen Rückmeldungen transparent und offen um und kommunizieren unsere Referenzen offen. Überzeugen Sie sich von den Erfahrungen, die andere Mandanten mit uns gemacht haben

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Nikolai Odebralski

Bundesweit anerkannter Experte für Sexualstrafverfahren

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